GTC

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Cusdanus GmbH (nachfolgend „Firma“) und dem Kunden. Sie sind integrierender Bestandteil der Abmachungen zwischen der Firma und dem Kunden, soweit diese keine Abweichungen enthalten.

Angebote

Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten etc. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die verbindlich direkt und individuell an den Kunden gerichtet sind. Verbindliche Angebote erfolgen schriftlich, per E-Mail oder Fax und sind 30 Tage gültig, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.

Preise

Die Preise verstehen sich exkl. MWST, sofern nicht anders vermerkt. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Dies gilt auch für verbindliche Angebote.

Lieferbedienungen

Nutzen und Gefahr gehen mit Auslieferung der Ware ab dem Lager der Firma auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Dies gilt auch für franko Lieferungen.

Lieferfristen

Die Lieferfristen sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Die Lieferfristen werden ab Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung berechnet. In Fällen höherer Gewalt (Stromausfall, widrige Witterungsbedingungen, Streik, Betriebsstörungen, Lieferverzug eines Zulieferers etc.) ist die Firma berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern oder die Lieferung zu stornieren. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Überschreitung der Lieferfrist sind in jedem
Fall ausgeschlossen.

Auswirkungen bei Lieferverzögerungen

Warenbestellungen vom Werk in Holland oder vom Lager in der Schweiz müssen innerhalb von 1 Monat nach Fertigstellung, respektive nach Avisierung an den Händler oder Kunden geliefert, oder in der Schweiz abgeholt werden. Kann die Ware nicht geliefert werden (seitens des Kunden oder Händler) wird nach Ablauf dieser Frist die Rechnung für die bestellte Ware zu 100% ausgestellt.
Für nicht abgeholte Waren wird nach 1 Monat eine Lagergebühr pro angefangenen Monat wie folgt in Rechnung gestellt: Pro Box – Euro 25 / CHF 30 pro Monat

Warenannahme

Bei Ankunft der Transportkisten muss der Schutzplastik entfernt und der Holzdeckel aufgeschraubt und geöffnet werden, damit die eventuell entstandene Feuchtigkeit durch Schutzplastik und Transport entweichen kann. Die Kisten dürfen nicht unter freiem Himmel deponiert, sondern müssen vor Regen und Witterungseinflüssen geschützt werden.

Zahlungskonditionen

Ohne anderslautende Abmachung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum, in der in der Rechnung angegebenen Währung. Bankspesen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Die Firma ist zudem berechtigt, bei Verzug des Kunden weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Leistet der Kunde keine Zahlung, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten oder jedes andere, gemäß OR bei Zahlungsverzug vorgesehene Recht geltend machen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Die Firma ist ermächtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden einseitig zu veranlassen. Die Installation, Bearbeitung und der Wiederverkauf nicht vollständig bezahlter Ware kann nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Firma erfolgen.

GEWÄHRLEISTUNG / MÄNGEL

Die Ware muss sofort nach Erhalt durch den Kunden kontrolliert werden und Mängelrügen müssen schriftlich innert 5 Tagen bei der Firma geltend gemacht werden. Die Mängel müssen genau bezeichnet werden. Beanstandete Ware darf nicht versetzt oder entsorgt werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Kunden.

Bei rechtzeitiger Mängelrüge und bestehenden Mängeln wird die beanstandete Ware ersetzt. Für ersetzte Ware leistet die Firma Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Struktur- und Farbabweichungen sowie mögliche Ausblühungen oder Rostentwicklung gegenüber abgegebenen Mustern stellen keinen Sachmangel dar, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind (vgl. Merkblatt NVS [Natursteinverband Schweiz] Januar 2011(EN1468, EN12057, EN12059).

Wir nehmen an, dass unsere Lieferungen an Fachbetriebe erfolgen und somit Toleranzen der Natursteine (Farbe, Struktur, Masse Bearbeitung) sowie Versetz-Richtlinien bekannt sind. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden selber oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemäßer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung der Firma ausgeschlossen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

RETOUREN

Ausnahmsweise werden Steine in ungeöffneten Verpackungen zu 80% franko an das Lager der Firma zurückgenommen. Einzelplatten, Sonderanfertigungen und Nicht-Lagerartikel können nicht retourniert werden. Eine Rücknahmepflicht besteht nicht.

ÄNDERUNGEN DER AGB

Der Firma steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es der Firma, die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Firma und dem Kunden findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich.

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